ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
(STAND: 06/2020)
§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen haben für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen sowie alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen Gültigkeit.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung stimmen wir ausdrücklich schriftlich zu.
Die Geschäftsbedingungen gelten nur im Verhältnis zu Unternehmern. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen wir in Geschäftsbeziehung treten, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Sind die Geschäftsbedingungen dem Kunden nicht mit dem Angebot zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei anderer Gelegenheit übergeben, so finden sie gleichwohl Anwendung, wenn der Kunde sie aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen mußte.
§ 2 Vertragsschluß
Unsere Angebote und Listenpreise sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten.
Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung oder mit der Ausführung des Auftrags durch uns zustande.
Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, daß die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluß eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.
Bei der Annahme des Auftrags durch uns setzen wir die Kreditwürdigkeit des Kunden voraus. Ist diese Voraussetzung bei Vertragsabschluß nicht gegeben oder entfällt sie später, können wir vom Vertrag zurücktreten oder sofortige Zahlung verlangen, und zwar auch dann, wenn Wechsel gegeben wurden. Mangelnde Kreditwürdigkeit können wir u.a. annehmen, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung einer früheren Lieferung im Verzug befindet.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Sofern Wartungs- oder Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig und ordnungsgemäß durchzuführen. Die Vorbehaltsware ist von den übrigen Waren getrennt zu lagern, von dem Kunden gegen Feuer zu versichern und auf unser Verlangen zu kennzeichnen.
Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Die Kosten einer Interventionsklage hat der Kunde zu tragen, wenn der Zugriff von ihm zu vertreten ist.
Bei einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung oder einer sonstigen Gefährdung der Erfüllung des Vertrages durch den Kunden sind wir berechtigt, dem Kunden die Verfügungsmacht über die Vorbehaltsware zu entziehen und deren Herausgabe an uns zu verlangen, ohne daß dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, es sei denn, daß das Recht des Kunden auf demselben Einzelvertragverhältnis beruht, aus dem sich der Herausgabeanspruch ergibt. Der Kunde hat die Kosten der Rücknahme der Vorbehaltsware zu tragen. Wir sind berechtigt, die zurückgenommene Ware im Wege der Versteigerung oder freihändig zu verkaufen und den Erlös mit unseren Forderungen zu verrechnen. Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag. Gleiches gilt bei einem sonstigen vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere einer Verletzung seiner Pflichten nach den Absätzen 2 und 3.
Wenn die Voraussetzungen des Absatzes 4 vorliegen, sind wir berechtigt, ohne eine Nachfrist setzen zu müssen, ganz oder teilweise von dem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall haftet der Käufer für eine etwaige eingetretene Wertminderung der Ware.
Unsere Rechte auf Absonderung, Aussonderung und Ersatzaussonderung bleiben unberührt.
Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Gleiches gilt für Forderungen wegen Untergang oder Beschädigung der Vorbehaltsware.
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns, ohne daß hieraus für uns Verbindlichkeiten erwachsen. Der Kunde verpflichtet sich, uns von etwaigen Verbindlichkeiten in diesem Sinne freizuhalten. Erfolgt eine Verarbeitung mit nicht in unserem Eigentum stehenden Sachen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Sachen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Sachen vermischt oder verbunden wird.
Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl zur Rückübertragung von Sicherheiten verpflichtet, und zwar bis der Wert der Sicherheiten weniger als 20% über unseren Forderungen liegt.
§ 4 Vergütung
Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht anders angeboten oder vereinbart, ab Werk, ab Zentrallager bzw. FOB-Ursprungshafen.
Der Kunde verpflichtet sich, die Vergütung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum an uns zu zahlen, es sei denn, es ist eine andere Fälligkeit mit dem Kunden schriftlich vereinbart. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
Bei einem Zahlungsverzug des Kunden sind wir ferner berechtigt, von Verträgen, soweit wir sie unsererseits noch nicht erfüllt haben, zurückzutreten, nachdem wir dem Kunden eine Nachfrist von 14 Tagen zur Erfüllung der fälligen Zahlungsverpflichtungen gesetzt und den Rücktritt angedroht haben.
Der Kunde hat während des Verzuges eine Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung erfüllungshalber angenommen. Wechsel- und Diskontspesen werden gesondert berechnet und sind ohne Abzug sofort zu zahlen.
§ 5 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
§ 6 Versand und Lieferzeit
Eine Lieferung der Ware innerhalb einer Woche nach der angegebenen oder vereinbarten Lieferzeit gilt als rechtzeitig. Wenn der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich ist, gilt die Bereitstellung der Ware in Verbindung mit der Benachrichtigung des Kunden als Vertragserfüllung. Fälle höherer Gewalt, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Streiks, Mangel an Rohstoffen und dergleichen führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferzeit, sofern wir den Fall nicht zu vertreten haben. Wir geraten erst in Lieferverzug, wenn eine weitere vom Kunden schriftlich gesetzte Lieferfrist von mindestens 14 Tagen verstrichen ist und wir die weitere Verzögerung zu vertreten haben. Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind Schadensersatzansprüche jedweder Art gegen uns ausgeschlossen.
Die Transportversicherung wird durch uns bis zum Gefahrübergang eingedeckt. Teillieferungen sind zulässig und werden einzeln berechnet.
Euro-Paletten müssen sofort bei Lieferung in gleicher Anzahl und Qualität durch den Unternehmer umgetauscht werden. Anderenfalls werden die zur Verfügung gestellten Euro-Paletten von uns berechnet.
§ 7 Gewährleistung
Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Der Kunde muß uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung dieses Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Offensichtliche Transportmängel sind unverzüglich nach Ankunft der Ware am Lieferort und vor deren Be- oder Verarbeitung durch den Kunden zu rügen. Die Untersuchungspflicht des Kunden erstreckt sich auf die gesamte Lieferung. Ungeachtet von Transportmängeln ist die Ware anzunehmen und ordnungsgemäß zu lagern. Nicht offensichtliche Transportmängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung durch den Kunden anzuzeigen. Die Rüge wegen eines Transportmangels muß schriftlich unter genauer Angabe des Mangels erfolgen. Uns ist Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu besichtigen.
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragliche Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
Jegliche Gewährleistung oder Garantie ist ausgeschlossen, wenn die von uns gelieferten Waren bei Motorsporteinsätzen jeglicher Art verwendet oder anderweitig verändert werden (Instandsetzung, eigenmächtige Eingriffe des Kunden, Zweckentfremdung).
§ 8 Streitschlichtung
Nach geltendem Recht ist Alltrade TOPO GmbH verpflichtet, Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ist hier zu finden: http://ec.europa.eu/odr.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
§ 9 Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden oder Vorsatz vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.
§ 10 Umgang mit der Ware
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß der Kunde mit der Ware immer sachgemäß und keinesfalls leichtfertig umgehen darf. Der Kunde hat stets dafür zu sorgen, daß beim Umgang mit der Ware die jeweils gültigen Bestimmungen und Regelungen der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Handwerkskammer befolgt und berücksichtigt werden. Bei einem Verstoß gegen diese Vertragspflicht ist die Gewährleistung oder Garantiepflicht oder eine Ersatzpflicht, aus welchem Rechtsgrund auch immer, durch uns ausgeschlossen, es sei denn, wir haben den Verstoß grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.
§ 11 Musterzeichnungen
Vom Kunden benötigte Musterzeichnungen und dergleichen werden von uns kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Unterlagen bleiben unser Eigentum und müssen vom Kunden jederzeit auf Verlangen zurückgegeben werden.
§ 12 Datenschutz
Wir sind berechtigt, die in bezug auf die Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne des Datenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten.
§ 13 Schlußbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalts im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt sind. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.
(Änderungen sowie Schriftfehler vorbehalten)